KinderTAgesPflege In anderen geeigneten Räumlichkeiten
Wesentliche Merkmale:
TAPiR ist eine Form der Kindertagespflege außerhalb des Haushaltes der Kindertagespflegeperson und der Eltern
für Kinder im Alter von 0 - 14 Jahren
Zielgruppe sind vor allem unter dreijährige Kinder
familiennahe Atmosphäre
individuellen Förderung
große Flexibilität bzgl. der Betreuungszeiten
überschaubare Gruppengröße
Betreuung von bis zu max. neun Tageskindern
Betreuung durch eine oder mehrere Kindertagespflegepersonen
feste Bezugspersonen
eine zusätzliche Alternative im Bereich der Kindertagesbetreuung
Das Angebot wird dem Wunsch vieler Eltern nach frühen sozialen Erfahrungen ihrer Kinder in der Gruppe gerecht
Landkreismodell TAKKI
„TAKKI" ist die Abkürzung für:
„Kommunale TAgespflege für KleinKInder im Landkreis Böblingen".
Im Landkreis Böblingen wurde das Modell "TAKKI" entwickelt mit der Zielsetzung, die Tagespflege zur Betreuung von Kleinkindern zu stärken.
Das Konzept bezieht sich auf die Betreuung von unter dreijährigen Kindern im Haushalt der Betreuungsperson oder in anderen geeigneten Räumen.
Mittlerweile nehmen alle Kommunen aus dem Landkreis Böblingen an TAKKI teil.
Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme am Modell "TAKKI" haben, können Sie sich gerne an das tupf –Team wenden
07031/21371-0 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Eltern, die sich für dieses Betreuungsmodell für ihr unter dreijähriges Kind entscheiden, entrichten einen Elternbeitrag an die Kommune
dieser orientiert sich an den Elternbeiträgen für eine Betreuung in den institutionellen Kindertageseinrichtungen (u3) in der jeweiligen Kommune im Landkreis Böblingen
Eltern bezahlen das Betreuungsentgelt direkt an die Wohnortkommune
Die Kommune bezahlt dann die Tagespflegeperson nach den TAKKI-Richtsätzen und übernimmt den Differenzbetrag
Für die Eltern ist eine echte Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege gewährleistet
Vorteile für die Tagespflegeperson
Die Teilnahme an TAKKI ist für die Tagespflegeperson freiwillig
sie ist weiterhin selbständig tätig
Tagespflegepersonen, die sich an TAKKI beteiligen, erhalten das Betreuungsentgelt nach den TAKKI-Richtsätzen von der Kommune ausbezahlt, in der das Tageskind wohnt.
Das bedeutet für die Tagespflegeperson eine große finanzielle Sicherheit.
Außerdem wird das Betreuungsverhältnis nicht durch die Abwicklung der Zahlungsvorgänge belastet
Die Tagespflegeperson kann bei der TAKKI-Kommune die zweite Hälfte nachgewiesener Sozialversicherungsbeiträge beantragen
Ferner erstattet die Kommune der Tagespflegeperson den Aufwandsersatz für:
• 28 betreuungsfreie Tage
• 2 Fortbildungstage pro Kalenderjahr
• sowie bis zu 30 Krankheitstage (maximal 6 Wochen)
Dadurch entsteht eine weitere finanzielle Sicherheit für die Tagespflegeperson
Voraussetzungen, die eine Tagespflegeperson erfüllen muss
Die Tagespflegeperson muss sich mit 300 Unterrichtseinheiten qualifizieren
Personen mit besonderen einschlägigen Vor- und Ausbildungen (z.B. mit einer pädagogischen Ausbildung) können eine deutlich reduzierte Grundqualifizierung besuchen.
Anforderungen an die Tagespflegeperson im Modell TAKKI
Bereitstellung eines Platzes für ein unter dreijähriges Tageskind
Gültige Pflegerlaubnis nach § 43 SGB VIII
Diese kann beim tupf beantragt werden
Um die Erlaubnis zur Kindertagespflege zu erhalten, müssen persönliche Eignung, Qualifizierung und kindgerechte Räumlichkeiten nachgewiesen werden
Schriftliche Vereinbarung mit der Kommune, von der die Tagespflegeperson das Betreuungsgeld erhält
Abschluss eines TAKKI-Betreuungsvertrags mit den Eltern/Personensorgeberechtigten des Tageskindes
Bereitschaft zur Tätigkeit nach den gültigen TAKKI-Richtsätzen
Außerdem die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Tageselternvereinen im Landkreis und mit den Kommunen
Geschäftstelle Untere Burggasse 1 71063 Sindelfingen 07031 / 21371-0 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.